Neues Buch: Monopole im medienindustriellen Komplex

Treffen sich ein Informatiker, ein Historiker und ein Soziologe. Was machen die drei? Sie geben ein Buch über Verwertungsgesellschaften heraus!

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Fresh from the Press: „Tipping Points. Interdisziplinäre Zugänge zu neuen Fragen des Urheberrechts“ (Nomos, 2020)

Vor Kurzem ist beim Nomos Verlag eine Publikation erschienen, für die ich als Co-Herausgeber fungiert und als Autor selbst einen Beitrag verfasst habe. Das Buch steht als gedruckte Version im Buchhandel zur Verfügung sowie als kostenloses Open Access-PDF (DOI). Der Band geht auf die Zusammenarbeit des Fachausschusses „Urheberrecht“ der GMM und des Weizenbaum-Instituts zurück. In meinem Beitrag untersuche ich verschiedenen wissenschaftliche Schattenbibliotheken und frage, was diese für das derzeitige Publikationswesen in der der Academia bedeuten.

Daneben gibt es eine Reihe von rechts-, sozial- und kulturwissenschaftlichen Beiträgen zu aktuellen Entwicklungen in Kunst und Recht (zum Sampling gibt es ganze vier Beiträge). Hier das vollständige Inhaltsverzeichnis inklusive Links:

Call for Papers: Monopole im medienindustriellen Komplex? Verwertungsgesellschaften gestern, heute, morgen (Einreichfrist: 30.11.2020)

Aufnahme von Martin Fisch unter CC-BY 2.0 (Quelle: Flickr)

Frist für Beitragsvorschäge: 30.11.2020; Online-Workshop am 25. und 26.03.2021; Abschlusskonferenz am 23. und 24.09.2021. Organisiert von Dr. Georg Fischer und Malte Zill in Kooperation mit der Gesellschaft für Musikwirtschafts- und Musikkulturforschung. Dieser CfP als PDF zum Download.

Monopole im medienindustriellen Komplex? Verwertungsgesellschaften gestern, heute, morgen

In Deutschland gibt es 13 Verwertungsgesellschaften[1], von denen GEMA, VG Wort oder VG Bild-Kunst die größten und bekanntesten sind. Als monopolistische, Ressourcen verwaltende Akteurinnen nehmen Verwertungsgesellschaften schon seit Beginn des 20. Jahrhunderts eine zentrale Rolle für Kreative in den bürokratischen Strukturen der Medienindustrie ein. Dabei laufen die von ihnen bearbeiteten Prozesse oft unbemerkt im Hintergrund ab.

Meist sind es Konflikte mit Nutzer:innen oder Anbieter:innen urheberrechtlich geschützter Werke, die Verwertungsgesellschaften für kurze Phasen medial und diskursiv sichtbar werden lassen, zum Beispiel beim Streit zwischen Youtube und der GEMA oder zwischen Martin Vogel und der VG Wort um die Ausschüttungen bei Privatkopievergütungen. Die Parteien stehen sich hier oft unversöhnlich gegenüber: Den Urheberrechtsorganisationen wird regelmäßig Ausdehnung und Machtkonzentration vorgeworfen – oftmals verbunden mit Fundamentalkritik an ihren als unübersichtlich, ausufernd oder schlicht dysfunktional angesehenen Strukturen. Die Verwertungsgesellschaften lehnen diese Vorwürfe üblicherweise kategorisch ab, belegen ihrerseits moderne Nutzungsszenarien teils mit scharfen Verdikten (etwa „Diebstahl“, „Piraterie“, „Raubkopie“) und stellen auf ihre Funktion als Anwältinnen und Interessensvertretung der Kreativen ab.

So rasant diese Konflikte die mediale Präsenz von Verwertungsgesellschaften ansteigen lassen, so schnell ebbt das Interesse an ihnen wieder ab, wenn eine detaillierte, tiefer gehende Beschäftigung mit Abrechnungsschlüsseln, Verteilungsplänen und Bewertungsmechanismen jenseits einzelner markanter Fälle anstünde. Die Ambivalenz aus Relevanz und Unsichtbarkeit kann ein Hinweis darauf sein, warum der Forschungsgegenstand Verwertungsgesellschaft abseits der Rechtswissenschaft bislang eher sporadisch bearbeitet wurde.[2]

Insbesondere in der sozial-, geschichts-, kultur- und medienwissenschaftlichen Forschung stellen Studien zu Organisationsformen, Wandel und Effekten von Verwertungsgesellschaften also ein Desiderat dar. Dabei wäre eine interdisziplinär aufgestellte, dezidiert sozial- und geschichtswissenschaftlich informierte und systematisch orientierte Forschungsperspektive zur Organisationsform Verwertungsgesellschaft unerlässlich, um die Gefüge der Medienindustrie von der Seite der Verwertungsstrukturen her zu betrachten. Denn Verwertungsgesellschaften sind zentrale Akteurinnen und machtvolle Interessensvertreterinnen, die rechtlich-wirtschaftliche Entwicklungen selbständig vorantreiben, dabei Eigeninteressen als Organisationen verfolgen und ein dichtes Netz reziproker Wirkungsverhältnisse mit Musik, Film, Wissenschaft, Literatur, Kunst, Fotografie und weiteren Feldern ausbilden.

Ausgehend von dieser These laden wir – der Soziologe Georg Fischer und der Musikwissenschaftler Malte Zill in Kooperation mit der GMM – zu einer interdisziplinären wissenschaftlichen Tagung in zwei Teilen ein, um Untersuchungen zu Verwertungsgesellschaften, ihren Praktiken und Organisationsformen vorzustellen und gemeinsam zu diskutieren. Ziel der Tagung ist es, sowohl generalisierbare Perspektiven auf und Aussagen über Verwertungsgesellschaften zu erarbeiten sowie spezifische Fälle und Studien einzelner Verwertungsgesellschaften zu diskutieren. Die Ergebnisse sollen Anfang 2022 in einer gemeinsamen Publikation veröffentlicht werden.

Besonders interessant erscheinen uns folgende Fragen und Themen, die sich um das Gestern, das Heute und das Morgen von Verwertungsgesellschaften drehen:

1. Verortung der Organisationsform Verwertungsgesellschaft in der Medienindustrie

  • Unter welchen Rahmenbedingungen entstanden Verwertungsgesellschaften, wie entwickelten sie sich und inwieweit sind sie miteinander vergleichbar?
  • Welche Mechanismen der Urheberrechtswahrnehmung und -verwertung nutzen Verwertungsgesellschaften? Welche technischen, rechtlichen und bürokratischen
    Mittel werden verwendet? Welche Kunstformen eignen sich besonders gut (oder besonders schlecht) zur urheberrechtlichen Wahrnehmung?
  • Welcher professionelle Hintergrund und welche Ausbildungsprofile lassen sich in den Biographien der Mitarbeiter:innen von Verwertungsgesellschaften feststellen?
  • Welche Funktionen übernehmen die tendenziell monopolistischen Verwertungs-gesellschaften im medienindustriellen Komplex und wie steht es um ihr Verhältnis zur Staatlichkeit?
  • Welche Möglichkeiten bieten Verwertungsgesellschaften als historische Archiv- und Datenquellen? Welche Konsequenzen haben Digitalisierung, Algorithmisierung und Big Data-Analysen für die Verwertungsgesellschaften und ihre Erforschung?

2. Studien zu Praktiken der Verwertungsgesellschaften

  • Wie gestalten Verwertungsgesellschaften das Binnenverhältnis zu ihren Mitgliedern? Welche Wirkungen haben Verwertungsgesellschaften auf ästhetische Produkte und künstlerische Praktiken? Nehmen Verwertungsgesellschaften über die direkte (bspw. über Stiftungen) oder indirekte (über den Verteilungsplan) finanzielle Förderung eine Wertung der ihr treuhänderisch angetragenen Rechte vor?
  • Wie lassen sich die Mitglieder von Verwertungsgesellschaften charakterisieren? Bilden sich Fraktionen, bspw. der Verlage und der Autor:innen, „E- und U-Komponist:innen“? Wie gestaltet sich der Diskurs zwischen diesen einzelnen Gruppen und wie ist Entscheidungsfindung organisiert?
  • Wie vernetzen sich Verwertungsgesellschaften untereinander sowohl national (bspw. GEMA und GVL) als auch international (bspw. multilateral in der CISAC oder bilateral über Gegenseitigkeitsverträge)?
  • Auf welche Weise versuchen Verwertungsgesellschaften auf die Entwicklung des nationalen und internationalen Urheberrechts einzuwirken?
  • Wie positionieren sich Verwertungsgesellschaften gegenüber neuen oder alternativen Rechts- oder Vergütungsmodellen wie Creative Commons-Lizenzen?

3. Verwertungsgesellschaften in gesellschaftlichen Diskursen

  • Mit welchen Selbstzuschreibungen versuchen Verwertungsgesellschaften ihre Arbeit zu legitimieren – mit welchen Fremdzuschreibungen wird ihnen diese Legitimation abgesprochen? Lassen sich rhetorische Strategien und diskursive Muster ausmachen?
  • Wie verhalten sich Verwertungsgesellschaften gegenüber ihren „Kund:innen“, den Nutzer:innen urheberrechtlich geschützter Werke und umgekehrt?
  • Wie positionieren sich Verwertungsgesellschaften in ihren PR-Kampagnen und mit welchen narrativen Mustern werden die Diskussionen über Verwertungsgesellschaften in unterschiedlichen Medien geframed?
  • Welche Informationsasymmetrien entstehen aus der Präsenz der Verwertungs-gesellschaften in den Medien und wie wirken diese auf die Diskussion um das Urheberrecht?
  • Wie beschreiben Verwertungsgesellschaften ihre eigene Geschichte? Wie werden Verwertungsgesellschaften mit historischen Entwicklungen in Verbindung gebracht?
  • Und schließlich: Wie verhalten sich Verwertungsgesellschaften während gesellschaftlichen Krisen, wie beispielsweise Weltkriegen, Wirtschaftskrisen oder Pandemien?

Einreichungen

Wir freuen uns über theoretisch wie empirisch fokussierte Beitragsvorschläge aus den Sozial-, Kultur- und Medienwissenschaften, aus der Geschichte, den Rechtswissenschaften und angrenzenden Disziplinen. Die Tagung versteht sich als interdisziplinäres Arbeitstreffen und soll Raum zur Diskussion und zur Weiterentwicklung von Ideen schaffen. Aufgrund der Corona-Pandemie fassen wir eine zweigeteilte Veranstaltung ins Auge: Für den 25. & 26.03.2021 planen wir einen Online-Workshop mit 15- bis 20-minütigen Impulsvorträgen, die auf vorab eingereichten Arbeitspapieren basieren und ausreichend Zeit zur Diskussion bieten. Die auf dieser Grundlage ausgearbeiteten Artikel möchten wir in größerem Rahmen auf einer Abschlusskonferenz am 23. & 24.09.2021 in Berlin präsentieren und diskutieren.

  • Bitte reichen Sie auf Ihrem geplanten Papier basierende Abstracts (maximal 400 Worte und Literaturangaben) sowie eine kurze biografische Notiz (ca. 100 Worte) bis zum 30. November 2020 ein unter vg.forschung@gmail.com.
  • Die Beiträge sind bis zum 10. März 2021 als Working Paper (5–10 Seiten) auszuarbeiten und werden als Diskussionsgrundlage für den Online-Workshop den Teilnehmer:innen zur Verfügung gestellt.
  • Eine anschließende Publikation ausgewählter Beiträge in einem interdisziplinären und via Open Access zugänglichen Sammelband ist in Vorbereitung.
  • Bei Fragen stehen wir gerne unter vg.forschung@gmail.com zur Verfügung.

Organisation

Dr. Georg Fischer, Soziologe mit Schwerpunkt empirische Urheberrechtsforschung und Redakteur bei iRights.info
Malte Zill, Musikwissenschaftler, promoviert zur Geschichte der Verwertungsgesellschaften im „Dritten Reich“ an der Universität Hamburg
in Kooperation mit der Gesellschaft für Musikwirtschafts- und Musikkulturforschung (GMM)

Literaturverzeichnis

Dommann, Monika (2014): Autoren und Apparate, Frankfurt/Main: S. Fischer.
Dümling, Albrecht (2003): Musik hat ihren Wert, Regensburg: ConBrio.
Fetthauer, Sophie (2007): Musikverlage im „Dritten Reich“, Hamburg: von Bockel.
Fischer, Georg (2020): Sampling in der Musikproduktion. Das Spannungsfeld zwischen Urheberrecht und Kreativität, Marburg: Büchner.
Heker, Harald; Riesenhuber, Karl (Hg.) (2018): Recht und Praxis der GEMA. Handbuch und Kommentar, Berlin: De Gruyter.
Hutter, Michael (2006): Neue Medienökonomik, München: Wilhelm Fink.
Krones, Hartmut (2014): Das Ende der „alten“ A.K.M. (März 1938), die Gründung der „neuen“ AKM (Juni 1945) und die Folgen, Wien: AKM.
Schmidt, Manuela (2005): Die Anfänge der musikalischen Tantiemenbewegung in Deutschland, Berlin: Duncker & Humblot.
Heinemann, Tobias (2017): Die Verteilungspraxis der Verwertungsgesellschaften, Tübingen: Mohr Siebeck.
Keiderling, Thomas (2008): Geist, Recht und Geld. Die VG WORT 1958–2008, Berlin: De Gruyter.
Melichar, Ferdinand (1983): Die Wahrnehmung von Urheberrechten durch Verwertungsgesellschaften: Am Beispiel der VG Wort, München: Hermann Luchterhand.
Zill, Malte (2020): 1933/1945/2012 – Konflikte zwischen „Musikverbrauchern“ und Verwertungsgesellschaften im historischen Kontext, in: Schrör, Simon; Fischer, Georg; Beaucamp, Sophie; Hondros, Konstantin (Hg.): Tipping Points. Freiheit und Restriktion im Urheberrecht, Baden-Baden: Nomos, S. 97–116.


[1] Siehe dazu die Website der Deutschen Patent- und Markenamtes DPMA, das die Verwertungsgesellschaften und die dazugehörigen -einrichtungen kontrolliert: https://www.dpma.de/dpma/wir_ueber_uns/weitere_aufgaben/verwertungsges_urheberrecht/aufsicht_verwertungsges/index.html (10.10.2020).

[2] Monika Dommann (2014) lieferte die vermutlich einzige historische Überblicksdarstellung, die systematisch auf Verwertungsgesellschaften fokussiert. In der Regel sind Verwertungsgesellschaften nur Teil größerer Rahmensetzungen, siehe bspw. Fischer (2020), Fetthauer (2007), Hutter (2006), Krones (2014), Schmidt (2005) oder Zill (2020). Gängig dagegen sind selbstreferentiell angelegte Arbeiten wie Jubiläumsschriften und organisatorische Selbstbeschreibungen, siehe Dümling (2003), Heinemann 2017, Heker/Riesenhuber (2018) oder Keiderling (2008).

Dieser CfP als PDF zum Download.

Tagungsbericht: „Tipping Points“-Konferenz zu Freiheit und Restriktion im Urheberrecht (Februar 2020)

Im Februar 2020 fand im Berliner Weizenbaum-Institut in Kooperation mit dem Fachausschuss „Urheberrecht“ der GMM die interdisziplinäre Urheberrechtstagung „Tipping Points“ statt. Das Programm der Tagung gibt es hier als PDF zum Download.

An zwei Tagen diskutierten wir interdisziplinär und sehr ertragreich die verschiedenen Aspekte des Verhältnisses von Freiheit und Restriktion im Urheberrecht.  Sampling war ein sehr wichtiges Thema (insb. „Metall auf Metall“), insgesamt vier Vorträge beschäftigten sich damit. Daneben spielten auch Verwertungsgesellschaften wie die GEMA, Kreativitätsvorstellungen in Musik und Literatur, neue Plattformen wie TikTok, die EU-Reform des Urheberrechts sowie zahlreiche andere Themen eine Rolle.

Vor kurzem haben Antonia Feneberg und Zoé Zloch für telemedicus.info einen Tagungsbericht verfasst, den ich an dieser Stelle als Nachlese empfehlen möchte. Vielen Dank dafür!

 

Ich möchte nicht, dass ihr meine Lieder singt

Diese Zeile sang Jan Delay vor ein paar Jahren mal, und auch die Toten Hosen (bzw. ihre Fans) hatten wegen der CDU mal so ein Problem. Aktuell geht es aber um den Fall des Musikers Kai Niemann, der 2009 ein Stück mit dem Titel „Wir sind das Volk“ schrieb, das die Pegida mittlerweile auf ihren Veranstaltungen spielt.

Die Süddeutsche Zeitung hat nun mal den Münchner Medienanwalt Konstantin Wegner befragt, was sich da machen lässt. Die Antwort heißt, nicht den Umweg über die GEMA zu gehen, die da als Verwertungsgesellschaft da nämlich nix machen kann, sondern sich als Autor auf das Urheberpersönlichkeitsrecht zu beziehen. So kann geprüft werden, ob es sich um einen entstellenden Eingriff handelt, der „indirekt“, also nicht am Werk selbst, sondern durch dessen Re-Kontextualisierung entsteht. Konstantin Wegner führt da das Beispiel der Band Springtoifel an:

Die Band Springtoifel hat 1992 einen Prozess gegen ein Label geführt, das zwei ihrer Songs ohne ihr Wissen für einen Sampler benutzt hatte, auf dem auch neonazistische Bands vertreten waren. Das Oberlandesgericht Frankfurt urteilte, das sei ein indirekter Eingriff in das Werk der Band. Das wurde zur Musterentscheidung für entsprechende Fälle. Natürlich ist es nicht immer eindeutig, ob es ein schwerwiegender Eingriff ist, aber dass Niemann keine Handhabe hätte, stimmt so nicht, wenn’s ihm ernst damit ist, könnte er es versuchen.

Trotzdem hat die GEMA bei der ganzen Angelegenheit eine Funktion, genauer gesagt geht es um den „Abschlusszwang“. Das bedeutet, dass die GEMA das Stück lizensieren muss, wenn Pegida einen entsprechenden Antrag für eine Aufführung bei einer Demonstration stellt. Die Situation für politische Umgebungen ist in der USA übrigens anders:

In den USA untersagen bei jeder Wahl neue Popstars den Republikanern, ihre Songs zu benutzen. Berufen die sich auch auf das Entstellungsverbot?

Nein. Amerika hat ein sehr viel ökonomischeres Verständnis des Urheberrechts und sieht es mehr als Wirtschaftsgut. Die Urheberpersönlichkeitsrechte sind schwächer ausgeprägt. Dafür kann aber vereinfacht gesprochen der Musiker in den USA die Aufführung aufgrund seiner Verwertungsrechte verbieten lassen, während das in Deutschland aufgrund des Abschlusszwangs der Gema so nicht möglich ist.

Hier geht’s zum vollständigen Interview.