In the Mix: 2many DJs – As heard on Radio Soulwax Pt. 2

Noch gar nicht so lange her, da waren die Dewaele Brüder medial wieder mal präsent. Genauer gesagt ihr begehbarer Kleiderschrank, von dem im Januar diesen Jahres einige Fotos im Netz aufgetaucht sind.

Soulwax-Vinyl-Room

[via Robyn]

Naja, die erwünschte oder zufällige Promo hat bei mir jedenfalls funktioniert, ich bin nämlich – seit Jahren das erste Mal! – auf die Website von Soulwax / 2many DJs gestolpert. Dort entdeckte ich das Video zu ihrem Mashup-Album „As heard on Radio Soulwax Pt. 2“ (2002), das bereits 2014 veröffentlicht wurde. Kannte das gar nicht, dabei ist es echt ein cooles Ding, wenn ihr mich fragt.

Kann mir sowas in der Art auch gut als Untermalung zu einem live DJ-Set vorstellen. Der DJ spielt sein Set, übermittelt die Cover der gespielten Stücke an seinen VJ, der diese wiederum in Reaktion auf das Set live masht. Oder gibt’s sowas schon?

Ich wusste bisher auch nicht, dass es nicht nur bei den Samples/Tracks, sondern selbst bei dem Cover des Albums urheberrechtliche Schwierigkeiten gab. Oh, the irony!

The cover was originally taken from a photograph of Elton John giving the two-fingered salute; designer Marc Meulemans added a brown paper bag over the head of Elton John, to avoid problems with the rights, but original photographer Richard Young refused to let them use the picture anyway. Meulemans then decided to remove the whole photograph by means of Tipp-Ex, leaving just the brown paper bag. [Wikipedia]

Diskotheken-Monitoring und Remixkultur

Bei iRights.info, dem Onlinemagazin für „Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt“, ist vor kurzem ein Artikel von mir erschienen. In dem Text beschäftige ich mich mit dem Problem der Verwertung, das Sampling-basierte Musik bei Verwertungsgesellschaften wie GEMA und GVL auslöst: Einerseits sind Remixes, Edits, Mashups, etc. extrem wichtig für die Clubkultur, andererseits sind sie aus verschiedenen Gründen nur ungenügend über das Diskotheken-Monitoring der GEMA und die pauschale Ausschüttung der GVL verwertbar. Die urheberrechtlichen Probleme der Lizensierung und des Sample-Clearings verschleppen sich dadurch zu einem verwertungstechnischen Problem. Hier lassen sich die Einzelheiten nachlesen.

DJ Shir Khan im Club | CC BY David Schwertgen

DJ Shir Khan im Club | CC BY David Schwertgen

Das Foto (aus dem Artikel und dieses hier im Blog) ist übrigens ein Ausschnitt aus David Schwertgens sehr empfehlenswerter Remix-Doku „Collage Culturel“, die in drei Teilen bei Arte lief und jetzt auf Vimeo angesehen werden kann. David Schwertgen besucht in der zweiten Folge den DJ und Produzenten Shir Khan (passenderweise heißt dessen Label auch noch „Exploited Records„) und befragt ihn zu Remixes, DJing und Copyrights. Das Interview gibt’s hier auch als Textfassung.

Infografik: How to sell sample-based music without getting sued

Witzig, traurig und informativ zugleich: Eine Infografik über Sample-Clearing, aufgebaut als Entscheidungsbaum:

Remixing without getting sued, Graphic by Ben Jackson and Chris Ritter

Remixing without getting sued, Graphic by Ben Jackson and Chris Ritter

 

Im „Kleingedruckten“ des Beitrags zeigt sich dann auch, wie kompliziert das Juristische ist. Natürlich ist die Infografik nicht vollkommen wasserdicht, daher wird auch jegliche Haftung ausgeschlossen.

The graphic is made available for informational purposes only, not to provide legal advice. You understand and agree that: (a) there is no attorney-client relationship between you and the publishers or authors, including Gabriel S. Levine and Benjamin Jackson; (b) all statements are solely those of the authors and do not reflect the views of any other person, company or organization; and © the article should not be used as a substitute for competent legal advice from a licensed professional attorney in your state or jurisdiction. Though it is not intended as such, this article may be considered advertising in some jurisdictions. The determination of the need for legal services and the choice of a lawyer are extremely important decisions, and should not be based solely upon advertisements or self-proclaimed expertise.

[via]

Kreativität und Innovation des Samplings (Diplomarbeit)

Vor ziemlich genau 3 Jahren ist „Jäger und Sampler“ ins Leben gerufen worden, um dem Thema Sampling ein deutschsprachiges, langfristiges Blog zu geben. Neben der sechsteiligen Radioshow auf BLN.FM ist auch das akademische Vorhaben, nämlich eine soziologische Diplomarbeit über Sampling zu schreiben, beendet. Die Diplomarbeit ist fertig und ich denke, das Blog hat sich auch ein wenig etablieren können.

Nun, ich habe mich dazu entschieden, meine Diplomarbeit auf diesem Blog frei zugänglich zu machen. Die Abgabeversion vom 29. April 2013 ist mit dieser Version identisch; es wurden lediglich wenige formale Verbesserungen vorgenommen. Außerdem wurde die Discographie um einige Stücke ergänzt. Für nähere Informationen zur Discographie und natürlich auch für allgemeine Fragen, Anregungen und Kritik bin ich über die angegebene Emailadresse zu erreichen.

Download (PDF):

„Jäger und Sampler. Kreativität und Innovation am Beispiel des Samplings“

Für die Zitierweise der Arbeit möchte ich folgende Angaben vorschlagen:

Fischer, Georg (2013): Jäger und Sampler. Kreativität und Innovation am Beispiel des Samplings, Diplomarbeit, TU Berlin, Institut für Soziologie. Online: https://jaegerundsampler.wordpress.com/2013/06/21/kreativitaet-und-innovation-des-samplings-diplomarbeit

jus_dipl

Zusammenfassung

Jäger und Sampler. Kreativität und Innovation am Beispiel des Samplings (Diplomarbeit)

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der musikalischen Praxis des Samplings unter den Gesichtspunkten Kreativität, Neuheit und Innovation. Nach einer Diskussion und konzeptionellen Aufbereitung dieser Schlüsselbegriffe aus sozialwissenschaftlicher Perspektive richtet sich der Fokus der Arbeit auf die historische Analyse des musikalischen und künstlerischen Phänomens Sampling. Zuerst werden die Vorläufer aus der akademisch-künstlerischen Avantgarde-Bewegung und der „Neuen Musik“ (etwa von 1900 bis 1975), anschließend die Populär- und Subkulturen von HipHop und Drum’n’Bass (etwa von 1970 bis 2000) untersucht. Zur Untersuchung können die folgenden beiden Hauptthesen formuliert werden:

Erstens soll anhand der Historie des Samplings aufgezeigt werden, dass es sich hierbei weder um eine schnelllebige Mode noch um eine alles umschmeißende Revolution, sondern vielmehr um eine Innovation mit brüchiger Entwicklung, vielfältigen Konsequenzen und diversen gesellschaftlichen Referenzen handelt. Die Ausmaße dieser Sampling-Kultur lassen sich eigentlich erst mithilfe eines breiten Innovationsbegriffs adäquat begreifen. Von besonderem Interesse ist hierbei die Beobachtung, dass die bis zur Jahrhundertmitte eher vereinzelt auftretenden Samplingversuche sich mit den Formationen der „Musique concrète“, der „Elektronischen Musik“ und der „Minimal Music“ erstmals systematisch verdichten und eine eigene, wissenschaftlich unterfütterte Produktionskultur entstehen lassen. Aber erst in den 1970er Jahren kann mit der Soundsystem- und DJ-Kultur des HipHop, also in einem anderen sozialen Kontext, unter spezifischen technischen Voraussetzungen und besonderen Motiven, das Sampling erneut erfunden und weiterentwickelt werden sowie schließlich als Innovation in gesellschaftlicher Breite diffundieren.

Zweitens können beim Sampling verschiedene Formen von Kreativität beobachtet werden, die sich in der Entwicklungsgeschichte innerhalb spezifischer Sampling-Praktiken etablieren und rückgebunden an Genre-eigene Regelsysteme ausprägen konnten. Jene kreative Praktiken des Suchens, Gestaltens und Sinnstiftens von Samples finden in kreativen Verbünden verschiedener Größe, innerhalb spezifischer institutioneller Settings und auf Grundlage eines gemeinsam geteilten Produktionsparadigmas statt. Die zweite These mündet in der Schlussfolgerung, dass die Stücke, die in HipHop und Drum’n‘Bass auf der Grundlage von Samples produziert werden, einer dreifachen Forderung nach Kreativität ausgesetzt sind: Erstens durch das Finden unverbrauchter, aber ästhetisch anschlussfähiger Samples; zweitens durch die Transformation und Ausgestaltung dieser Samples zu attraktiven „Tracks“, die Publikum, Kollegen und Konkurrenz bestenfalls beeindrucken; drittens durch Aufführung dieser Tracks in Form von DJ-Sets und damit durch ihre Einbettung in neue musikalische Zusammenhänge.

English Abstract

Creativity and innovation in the culture of musical sampling (diploma thesis)

The following paper deals with the musical practice of sampling considering the aspects of creativity, novelty and innovation. After a discussion and conceptual refining of these key concepts from a sociological point of view, the paper focuses on the historical analysis of sampling as a musical and artistic phenomenon. First, the musical and artistic ancestors from the “Avant-garde” movement and the “New Music” (from about 1900 to 1975) are presented before looking into the popular and sub-cultures of HipHop and Drum’n’Bass. Based on this historical perspective, the paper provides the following two main assumptions:

First, the history of sampling shows that the practice of sampling is neither a fast moving fad nor a groundbreaking revolution. Instead it should be understood as an innovation with fractured development, manifold implications and miscellaneous references. The dimensions of this sampling culture can only be seized when applying a wide concept of innovation. In this context, one observation is of particular interest. The first attempts of sampling that occurred until the middle of the century can best be described as stray. With the formation of the „Musique concrète“, the „Elektronische Musik“ and the „Minimal Music“, the various developments started to concentrate more systematically and an own scholarly culture of production emerged. However, it was the soundsystem and DJ culture of HipHop in the 1970ies, with its own social context, specific technological conditions and particular motives that led to the re-invention and sophistication of sampling and ultimately to its diffusion as a socially acknowledged innovative practice.

Second, sampling involves various, separate forms of creativity based on certain sampling styles and genre-specific rules. Those creative practices of searching, shaping and producing meaning of samples take places in creative networks of differing size, within specific institutional settings and on the basis of a shared paradigm of music production. The second assumption leads to the conclusion that HipHop and Drum’n’Bass tracks produced on the basis of samples underlie a threefold demand for creativity: first, finding unconsumed but aesthetically compatible samples; second, transforming and shaping those samples into attractive tracks, that ideally impress the public, colleagues and rivals; third, performing these tracks in DJ mixes in order to embed them in new musical contexts.

Übersetzung: Georg Fischer und Dominik Golle

Re-Links:

Blogeintrag bei Sturm und Drang, Hamburghttp://www.sturmunddrang.de/agenda/insights/von-j%C3%A4gern-und-samplern-wie-kreativ-ist-die-remix-kultur

Interview mit Recht auf Remix, Berlinhttp://rechtaufremix.org/remixer-9-georg-fischer-sampling-ist-eine-weitverbreitete-schattenpraktik/?lang=de

Erwähnung bei </pasted> Radio: http://pasted-radio.de/player/2

Jan Kühn, Berlin Mitte Institut und TU Berlin: http://www.berlin-mitte-institut.de/kreativitaet-innovation-beispiel-samplings-diplomarbeit/ 

Peter Tschmuck, Institut für Kulturmanagement und Kulturwissenschaft (IKM) der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien: http://musikwirtschaftsforschung.wordpress.com/wissenschaftliche-arbeiten/

Philip Stade, Freie Kultur und Musik Blog und Hochschule für Musik und Tanz Köln: http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2013/07/16/kreuz-und-quer-durch-die-letzten-monate/

DFG-Graduiertenkolleg „Innovationsgesellschaft heute“ der TU Berlin: http://www.innovation.tu-berlin.de/ 

Recht auf Remix: Kampagne auf der re:publica gestartet

Am 7. Mai hat die Digitale Gesellschaft auf der diesjährigen re:publica ihre Kampagne „Recht auf Remix“ ins Leben gerufen. Das Ziel des Projekts ist, eine breite gesellschaftliche Debatte zu den rechtlichen Barrieren für niedrigschwellige Kreativität bei digitalen Inhalten anzuschubsen, z. B. bei Mashups, Videos, Foto-Remixes, etc. Natürlich spielen die rechtlichen Rahmenbedingungen auch und gerade beim Sampling in der Musik eine entscheidende Rolle, wie vor allem die Geschichte des HipHop und Sample-Clearing in den Neunzigern zeigt. Der Publizistik Dirk von Gehlen, der auch bei „Recht auf Remix“ mitmischt, hat diese Vorgehensweise des digitalen Schöpfertums passenderweise als „kreative Kopie“ bezeichnet.

Hier ein Auszug aus der Pressemitteilung, die das Vorhaben „Recht auf Remix“ auf den Punkt bringt:

„Mit dem Internet sind Remix und andere Formen kreativer Kopie Teil des kommunikativen Alltags breiter Bevölkerungsschichten geworden. Im aktuellen Urheberrecht sind Remix und Remixkultur allerdings nicht vorgesehen. Markus Beckedahl, Vorstand des Digitale Gesellschaft e. V., sieht deshalb Handlungsbedarf: “Ein Recht auf Remix ist inzwischen eine grundlegende Voraussetzung für die Kunst- und Meinungsfreiheit in einer digitalen Gesellschaft.

Die derzeitige Rechtslage sei zum Nachteil aller Beteiligten: Wer Werke verändert und anderen zugänglich macht, riskiert abgemahnt zu werden, gleichzeitig bekommen die Urheber der verwendeten Werke keine Vergütung. Der Vorschlag des Digitale Gesellschaft e.V. sieht stattdessen ein Bündel aus drei vergüteten Kreativitätsrechten vor:

  • Das Recht, Werke bei der Nutzung zu verändern und das Ergebnis öffentlich zugänglich zu machen. (Pauschalvergütetes Transformationsnutzungsrecht – Beispiel: Hintergrundmusik im Handy-Video)
  • Das Recht, Remixes von bestehenden Werken zu erstellen und diese öffentlich zugänglich zu machen. (Pauschalvergütetes Remixrecht – Beispiel: Fake-Trailer einer Fernsehserie)
  • Das Recht, gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung, Remixes auch kommerziell zu verwerten. (Lizenzpflichtiges Remixverwertungsrecht – Beispiel: Verkauf von Musik-Mashup via iTunes)“

Hier kann man sich für die Petition eintragen. You gotta fight… for your right… to remix…

recht auf remixUnd hier erklärt Leonhard Dobusch, einer der treibenden Kräfte hinter „Recht auf Remix“, was die Kampagne erreichen will: