
Türkisches Minarett, fotografiert von Riccio, lizensiert unter CC BY-NC-SA
Verschiedene Medien berichten, dass dem britischen DJ Dax J. eine einjährige Haftstrafe in Tunesien droht, sollte er in das Land einreisen. Hintergrund ist, dass Dax J. Ende März bei einem Festival in Tunesien einen Track spielte, der ein 20-sekündiges Gebetsruf-Sample enthält das Gebtsruf-Sample live in den Track einblendete und damit remixte. Das sorgte im Publikum, bei den Festivalveranstaltern und Behörden allerdings für gemischte Gefühle: Dax J. wurde dazu aufgefordert, den Track abzubrechen und etwas anderes zu spielen. Das Festival distanzierte sich außerdem von dem DJ. Wegen „Verletzung der guten Sitten“ und Erregung öffentlichen Ärgernisses wurde der Clubmanager in Untersuchungshaft gebracht und der Club bis auf Weiteres geschlossen. Der DJ erhielt auch Morddrohungen von wütenden Fans, befindet sich mittlerweile aber bereits außerhalb Tunesiens. Seinem Tourkalender nach zu urteilen, spielt er zahlreiche internationale Gigs.
Hier ein Video von der betreffenden Szene:
Das hier müsste das corpus delicti sein (ab ca 3:50 geht das Sample los):
Tja, jetzt haben wir den Salat. Das Problem hat glücklicherweise nicht die Ausmaße wie bei Charlie Hebdo vor zwei Jahren. Trotzdem ist es ein lehrreiches Beispiel über das Verhältnis von Religion und Kunst(freiheit), über die Hoheit zur technischen Reproduzierbarkeit von Klang und die symbolische Ebene von Samples. Auf dem Gebetsruf, dem Adhan, liegt sozusagen ein informeller, religiöser Kopierschutz, da er nur von bestimmten Personen und in bestimmter Weise öffentlich aufgeführt werden darf – als Remix oder in Form eines Samples eben nicht, wie dieser Fall zeigt. Der Export der Technokultur mit unbedarftem Sampling und beliebigen Referenzen klappt nicht überall reibungslos, hier stößt die Entwicklung deutlich an religiöse Grenzen. Die Aneignung durch Sampling führt in Deutschland zwar eher zu urheberrechtlichen und monetären Verwicklungen, in manchen muslimischen Ländern gibt es aber eben auch eine (sehr dominante) religiöse Dimension, wer wann welche Klänge reproduzieren darf.
Auch wenn Dax J. sich hier keine Gedanken über religiöses Sample-Clearing gemacht hat, bin ich mir sicher, dass es seiner Karriere nicht schaden wird. Zahlreiche Bekundungen unter seinem kürzlich veröffentlichten Entschuldigung legen nahe, dass seine Anhängerschaft mehrheitlich auf seiner Seite ist und sogar wächst. Bleibt eher zu hoffen, dass dieser Fall nicht zur Verschärfung religiöser Spaltung beiträgt. Morddrohungen etc. gehen natürlich gar nicht! Auch viele westliche Online-Kommentare unter den Videos und an anderen Stellen zeigen das Fehlen von Toleranz, die selbst gerne in anderen Zusammenhängen eingefordert wird. Dass so ein Gebetsruf-Sample religiöse Gefühle verletzt, zu Gefängnisstrafen und Morddrohungen führt, ist mir als weißer Mittelschichts-Berliner mit DJ-Hintergrund auch höchst unverständlich und fremd, aber ich finde, es sollte kein Grund sein, sich über Religion zu stellen oder gar ein ganzes Land als „dreckig“ zu beschimpfen. Damit entlarvt man vor allem Unreflektiertheit in Bezug auf das eigene Verständnis von kultureller Hegemonie.