Von Copy & Paste zu Drag & Drop: Elemente per Smartphone direkt in die Bildbearbeitung übernehmen

Technische Reproduzierbarkeit, also die Möglichkeiten des Kopierens und Einfügen von Elementen, fasziniert mich stark. Nicht nur von Klängen und Tönen wie beim Sampling, sondern auch von Visuellem. Daher hat mich dieses Video gleich interessiert: Es zeigt eine neue Technologie namens „AR Cut & Paste“ (Github-Link), mit der sich via Smartphone Objekte digitial fotografieren, freistellen und dann drahtlos in Photoshop an beliebiger Stelle einfügen lassen (Entwicklung: Cyril Diagne). Gerade für schnell Entwürfe und Basteleien ist eine Technologie mit dieser „Drag & Drop“-Mechanik von Interesse. Noch kenne ich keine Erfahrungsberichte, aber die werden mit Sicherheit bald folgen, genauso wie die urheberrechtlichen Verwicklungen. Derweil hier ein Video, das ich hier gefunden habe.

Everything is a Remix – Neues Video zu „Fair Use“

Der Filmemacher Kirby Ferguson war schon öfters mit seiner „Everything is a Remix“-Serie hier im Blog. In seinem neuesten Video gibt er wieder einmal den Erklärbär: diesmal zum Thema „Fair Use“, das ja im deutschen Rechssystem so nicht existiert, für das sich aber die Initiative „Recht auf Remix“ stark macht (Sampling ist hier natürlich auch mitgedacht).

Kurz gesagt: Fair Use ist eine Ausnahmeregelung, die beispielsweise im US-amerikanischen Copyright Law verankert ist, und nicht autorisierte Kopien unter bestimmten Umständen genehmigt, beispielsweise für Bildungszwecke oder Zitationen. Bei Wikipedia findet sich diese brauchbare Auflistung:

Fair Use besagt, dass die Wiedergabe urheberrechtlich geschützten Materials zum Zwecke der Kritik, der Stellungnahme, der Berichterstattung, der Bildung und der Wissenschaft keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Ob eine Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials angemessen ist oder nicht, ist im Einzelfall nach folgenden Kriterien abzuwägen:

  1. Zweck und Art der Verwendung (gewerbsmäßig oder nicht; umgestaltende Nutzung oder nicht (sog. transformative use))
  2. Art des urheberrechtlich geschützten Werks
  3. Umfang und Bedeutung des verwendeten Auszugs im Verhältnis zum ganzen Werk
  4. Auswirkung der Verwendung auf den Wert und die Verwertung des geschützten Werks

Crowdfunding für ein Hörbuch zur Geschichte des Urheberrechts

Das Urheberrecht ist eine seltsame Angelegenheit. Eigentlich wurde es konzipiert für eine relativ kleine Gruppe von Akteuren (Künstler, Schriftsteller, Verlage, etc.) und sollte dementsprechend ein Rechtsgebiet sein, das auch nur für wenige alltagsrelevant ist. Durch Digitalisierung, Internet und weitere Entwicklungen ist es aber zu einem Gesetz geworden, dass so ziemlich alle betrifft, die einen Computer benutzen. Jeden Tag. Für die meisten bleibt das Urheberrecht eine Black Box, die schwer zu durchschauen ist und deren Zweck oft fragwürdig erscheint. Dadurch entsteht mindestens ein ungutes Gefühl, manchmal auch Angst und oftmals wird auch Kunst (oder sogar Kommunikation) durch urheberrechtliche Restriktionen verhindert, worauf die Initiative „Recht auf Remix“ aufmerksam macht.

Es wäre also sinnvoll, wenn mehr Menschen über Sinn, Zweck und Konzeption des Urheberrechts Bescheid wüssten, um als mündige und informierte Bürger sich dazu zu positionieren. Dafür möchte der Schriftsteller und Sprecher Fabian Neidhardt, der sich selber auch den Titel „Botschafter des Lächelns“ gibt, 😉 den Roman „Incommunicado“ von Michel Reimon als Hörbuch produzieren. Das Buch ist 2012 unter einer CC-Lizenz erschienen und zeigt in romanhafter Darstellung die Entstehung und Entwicklung des Copyrights bis heute. Natürlich werden auch die Schwierigkeiten und Unvereinbarkeiten mit unserem digital geprägten Alltag thematisiert. Aber auch die Möglichkeiten, die es gibt: so soll das Hörbuch ebenfalls unter einer Creative Commons-Lizenz (CC-BY-NC-SA 3.0) veröffentlicht werden.

In diesem kurzen Video stellt Fabian das Projekt und seine Motivation vor:

Die Crowdfunding-Aktion läuft bis zum 31.7.2016 bei Startnext. Bis dato sind schon mehr als 900 Euro von den angepeilten 1500 gesammelt worden, es sieht also wirklich gut aus für das unterstützenswerte Projekt. Meine Unterstützung ist Euch ebenfalls sicher! Viel Erfolg für die Zielgerade!

 

 

 

„Copy? Right!“ – Workshop an der Hochschule der Künste, Bern (18.-22.4.2016)

Berner Bahn, Aufnahme von bartlinssen1968, lizensiert unter CC BY NC 2.0

Berner Bahn, Aufnahme von bartlinssen1968, lizensiert unter CC BY NC 2.0

Für den 18. und 19. April wurde ich eingeladen, bei einem Workshop an der HKB, der Hochschule der Künste Bern, teilzunehmen. Der Workshop wird organisiert von dem Künstler Søren Berner und dem Soziologen Peter Tränkle. Mit Peter bin ich seit dem Studium befreundet, daher ist es für mich ein besonderes Vergnügen, auf das ich mich schon sehr freue. 🙂

Das Thema könnte kaum passender für mich sein, denn es geht um den Zusammenhang von Copyrights und Kunst. Passt also hervorragend zur Forschung, die ich im Rahmen meiner Dissertation durchführe. Aus der Ankündigung:

Kreativschaffende haben zu allen Zeiten voneinander «geborgt» und «gestohlen». «A good composer does not imitate, he steal », so Igor Stravinsky. Das erste moderne Urheberschutzgesetz («Statute of Anne» 1710) hatte das ausdrückliche Ziel, gelehrte Personen anzuregen, Bücher zu veröffentlichen und ihre Rechte als Autoren und Eigentümer der Inhalte gegenüber Verlegern, Druckern etc. zu schützen. Was als eine Motivation für die Veröffentlichung von Ideen zum Wohle der Gesellschaft begann, schützt heute vielmehr Verleger, Musik-Label und Medienkonzerne.

Wie ist die Situation in den Bildenden Künsten? Werke sind aktuell bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt. So wäre es zum Beispiel streng genommen verboten, das Lied «Happy Birthday» öffentlich zu singen, ohne dafür Lizenzgebühren an den Medienkonzern Warner/Chappell gezahlt zu haben. So wurde wohl fast jeder schon einmal unwissentlich zum Dieb — jedoch nicht auf die romantisch-heroische Art, die Stravinsky im Sinn hatte.

Wir sind bei medialen Inhalten und künstlerischen Werken mit einem spannungsreichen Widerspruch konfrontiert: Sowohl der Schutz von Urheberschaft als auch die öffentliche Zugänglichkeit erscheinen notwendig. Wird unsere Kreativität durch die Urheberrechte gefördert oder behindert? Wo liegen die problematischen Grenzen beider Tendenzen? Und in welcher Relation stehen Möglichkeiten künstlerischen Handelns zu gesetzlichen Vorgaben und Regelungen?

Mit einer kritischen künstlerischen Optik untersucht diese Toolbox die Thematik des Urheberrechts theoretisch mit Gastvorträgen und Dokumentarquellen, praktisch mit der Herstellung neuer Werke aus alten, wieder öffentlich zugänglichen, «schutzlosen» Werken.

Das mit „Happy Birthday“ hat sich mittlerweile geklärt. Laut dem SZ Magazin hat der Musikverlag Warner/Chappell seit 1988 mehr als 50 Millionen Dollar mit dem Lied „Happy Birthday“ eingenommen. Anfang 2016 wurde dann bekannt, dass der Verlag doch nicht das Copyright auf das Lied hat, weil es ursprünglich von einer Kindergärtnerin komponiert wurde (Erstveröffentlichung bereits 1893!) und bereits in den 1920er Jahren Allgemeingut war. Die Story liest sich wie ein Drehbuch eines Hollywoodfilms. Es geht um die Musikerin Rupa Marya, die erfolgreich für die Gemeinfreiheit von „Happy Birthday to you“ gekämpft hat – die Erin Brockovich des Copyrights. Oder so ähnlich… wie dem auch sei, es gibt viel zu diskutieren und ich freue mich darauf! Wenn es meine Zeit erlaubt, werde ich an dieser Stelle dann auch über den Workshop berichten.

Hackathon für Sampling: Der whosampled.com Samplethon 2015

Hab an der einen oder anderen Stelle ja schon mal angedeutet, dass ich nicht unbedingt der Schnellste bin in meiner Berichterstattung. Tagesaktualität ist mir in der Regel nicht so wichtig, das Netz ist ja eh voll von Hypes, Trends und Echtzeitzeugs. Im Nachgang heute ein kleiner Beitrag über den Samplethon, sozusagen einer Art Hackathon für Beatbauer. Hier die Pre-Promo:

Veranstaltet wurde der Wettbewerb im November 2015 von whosampled.com, dem Vroniplag für Samples. Der Samplethon wurde nach der Premiere 2014 bereits zum zweiten Mal ausgerichtet. Hier ein Auszug aus dem Promo-Text:

This first-of-a-kind event format gives up-and-coming producers access to rare and sought after sample material from a leading music library to produce exciting new music under the guidance of world class producers. During this one day event hosted at the London’s world famous Metropolis Studios with support from Audeze, 20 producers were given exclusive access to pre-cleared original sample material from the Bruton Music catalogue, a label of Universal Production Music. The challenge: to produce a new track using the provided sample material against the clock, with the supervision and assistance of our team of esteemed mentors. This event created a rare opportunity to sample from these highly regarded recordings performed by world class musicians, free from the legal shackles often associated with sampling.

The day concluded with a judging session where industry experts chose the winning tracks which now go forward for inclusion on a forthcoming release alongside tracks created by established producers, all to go on to form part of the prestigious Bruton Music library.

Mir fällt auf, dass in den Ankündigungen immer wieder die rechtliche Seite des Samplings ins Spiel gebracht wird. Der Samplethon soll einerseits das kreative Potential von Sampling zeigen, andererseits bietet er mit den vorab geklärten Katalogtracks (in diesem Fall von Bruton Music library) einen Ausweg aus dem rechtlichen Dilemma des Sample-Clearings an. Darüber hinaus kann man über Wettbewerbe ja auch Talente sichten usw. Scheint für alle Seiten eine Win-Situation zu sein, oder man verspricht sich zumindest was davon. Bruton Music ist übrigens ein Sublabel vom Verlag Universal Production Music. Bei der Verlagskonkurrenz von EMI Production Music rief man im Herbst letzten Jahres eine „Sampling-Amnestie“ aus. Sind diese Entwicklungen Anzeichen dafür, dass in der Musikindustrie nach und nach ein Umdenken stattfindet und man die Kataloge für eine zukünftige Verwertung durch Sample-Lizenzen öffnen will?

Hier die drei Gewinner:

 

Alles schöne Tracks, keine Frage, aber der Vergleich zu den Originalsamples fehlt. Das war beim Sample-Wettbewerb „3 Notes and runnin“, der 2004 von downbattle.org ausgerichtet wurde, anders. Damals war auch die Musikindustrie nicht der Partner, sondern der Gegner. Nach einer gerichtlichen Entscheidung zwischen Funkadelic und N.W.A. wurden letztere wegen eines kaum wahrnehmbaren Samplings von 3 Noten aus einem Riff von Funkadelic schuldig gesprochen:

In the case, the court found that NWA violated copyright law when they sampled 3 notes of a guitar riff from Funkadelic’s „Get off Your Ass and Jam“ for their song „100 Miles and Runnin'“. The ruling reversed a district court finding that because „no reasonable juror, even one familiar with the works of George Clinton, would recognize the source of the sample without having been told of its source“, sampling clearance should not be required.

In doing so, the court broke from decades of established sample practice by ruling that all samples, regardless of how heavily manipulated or unrecognizable they may be, are subject either to „clearance“ (obtaining permission for use of the sample, usually in exchange for money), or litigation. In an instant, this act made the majority of sample based music illegal. For more, read Why Sample Rights Matter.

To protest this decision, we are creating a forum for sample-based musicians and artists to share their own 30 second songs which have been created using only the sample in question. By doing so, we hope to showcase the potential and diversity of sample based music and sound art, and to call into question the relationship between a sample and its use. All entries will be posted on this site as they are received.

Um die künstlerische Kreativität des Samplings zu betonen, sollten aus dem kurzen Riff musikalische Versionen hergestellt werden. Die Ergebnisse sind erstaunlich und teilweise überhaupt nicht mehr mit dem Original in Verbindung zu bringen.

[via Robyn]