Einzigartig kaputte Kunst aus dem Automaten

Das Volkskundemuseum in Wien hat einen interessanten Kunstautomaten in ihrer aktuellen Ausstellung „Dust and Data“, der aus gleichförmigen Kopien unikate (unikative?) Originale macht – mit einer Geste des Kaufens und Kaputtmachens:

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Von Copy & Paste zu Drag & Drop: Elemente per Smartphone direkt in die Bildbearbeitung übernehmen

Technische Reproduzierbarkeit, also die Möglichkeiten des Kopierens und Einfügen von Elementen, fasziniert mich stark. Nicht nur von Klängen und Tönen wie beim Sampling, sondern auch von Visuellem. Daher hat mich dieses Video gleich interessiert: Es zeigt eine neue Technologie namens „AR Cut & Paste“ (Github-Link), mit der sich via Smartphone Objekte digitial fotografieren, freistellen und dann drahtlos in Photoshop an beliebiger Stelle einfügen lassen (Entwicklung: Cyril Diagne). Gerade für schnell Entwürfe und Basteleien ist eine Technologie mit dieser „Drag & Drop“-Mechanik von Interesse. Noch kenne ich keine Erfahrungsberichte, aber die werden mit Sicherheit bald folgen, genauso wie die urheberrechtlichen Verwicklungen. Derweil hier ein Video, das ich hier gefunden habe.

Wie die digitale Remixkultur unser Verständnis von Originalität verändert

Bei iRights.info, dem Webmagazin für „Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt“, ist diese Woche ein Text von mir zu Daft Punks „Get Lucky“ erschienen. Anhand zahlreicher Beispiele zeige ich, wie das Lied zum Hit wurde – nämlich durch kreative Kopien. Aus einem wenige Sekunden langen Sample wurden tausende Fan-Remixes geschaffen, die vermutlich die beste Werbung für das Original waren. Wie das genau ablief, kann man bei iRights nachlesen und -hören. Danke an David Pachali für die Redaktion.

Daft Punk - Get Lucky

Deutschlandfunk über die Forschergruppe „Ethik des Kopierens“ (19.5.2016)

Eine Woche nach der Spring School zum Thema „Ästhetik und Ethik des Kopierens“ am ZiF Bielefeld gibt es beim Deutschlandfunk einen Beitrag über die Arbeit der Forschergruppe „Ethik des Kopierens“. Der Aufmacher des Beitrags ist der Streit zwischen Kraftwerk und Moses Pelham, der sich um ein 1,5 Sekunden langes Sample aus Kraftwerks Stück „Metal on Metal“ von 1977 dreht. Derzeit wird der Fall bzw. die Verfassungstreue des BGH-Urteils von 2012 hinsichtlich der Kunstfreiheit vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. Ein Urteil wird am 31. Mai, also schon in knapp zwei Wochen verkündet. Am Anfang des Beitrags bin ich kurz mit einem Statement zu hören, danach wird die Arbeit der Forschergruppe näher besprochen. Es geht um die ethische und auch künstlerische Frage: wann ist Kopieren erlaubt und wann nicht?

Der Beitrag zum Nachhören: