Call for Papers: Monopole im medienindustriellen Komplex? Verwertungsgesellschaften gestern, heute, morgen (Einreichfrist: 30.11.2020)

Aufnahme von Martin Fisch unter CC-BY 2.0 (Quelle: Flickr)

Frist für Beitragsvorschäge: 30.11.2020; Online-Workshop am 25. und 26.03.2021; Abschlusskonferenz am 23. und 24.09.2021. Organisiert von Dr. Georg Fischer und Malte Zill in Kooperation mit der Gesellschaft für Musikwirtschafts- und Musikkulturforschung. Dieser CfP als PDF zum Download.

Monopole im medienindustriellen Komplex? Verwertungsgesellschaften gestern, heute, morgen

In Deutschland gibt es 13 Verwertungsgesellschaften[1], von denen GEMA, VG Wort oder VG Bild-Kunst die größten und bekanntesten sind. Als monopolistische, Ressourcen verwaltende Akteurinnen nehmen Verwertungsgesellschaften schon seit Beginn des 20. Jahrhunderts eine zentrale Rolle für Kreative in den bürokratischen Strukturen der Medienindustrie ein. Dabei laufen die von ihnen bearbeiteten Prozesse oft unbemerkt im Hintergrund ab.

Meist sind es Konflikte mit Nutzer:innen oder Anbieter:innen urheberrechtlich geschützter Werke, die Verwertungsgesellschaften für kurze Phasen medial und diskursiv sichtbar werden lassen, zum Beispiel beim Streit zwischen Youtube und der GEMA oder zwischen Martin Vogel und der VG Wort um die Ausschüttungen bei Privatkopievergütungen. Die Parteien stehen sich hier oft unversöhnlich gegenüber: Den Urheberrechtsorganisationen wird regelmäßig Ausdehnung und Machtkonzentration vorgeworfen – oftmals verbunden mit Fundamentalkritik an ihren als unübersichtlich, ausufernd oder schlicht dysfunktional angesehenen Strukturen. Die Verwertungsgesellschaften lehnen diese Vorwürfe üblicherweise kategorisch ab, belegen ihrerseits moderne Nutzungsszenarien teils mit scharfen Verdikten (etwa „Diebstahl“, „Piraterie“, „Raubkopie“) und stellen auf ihre Funktion als Anwältinnen und Interessensvertretung der Kreativen ab.

So rasant diese Konflikte die mediale Präsenz von Verwertungsgesellschaften ansteigen lassen, so schnell ebbt das Interesse an ihnen wieder ab, wenn eine detaillierte, tiefer gehende Beschäftigung mit Abrechnungsschlüsseln, Verteilungsplänen und Bewertungsmechanismen jenseits einzelner markanter Fälle anstünde. Die Ambivalenz aus Relevanz und Unsichtbarkeit kann ein Hinweis darauf sein, warum der Forschungsgegenstand Verwertungsgesellschaft abseits der Rechtswissenschaft bislang eher sporadisch bearbeitet wurde.[2]

Insbesondere in der sozial-, geschichts-, kultur- und medienwissenschaftlichen Forschung stellen Studien zu Organisationsformen, Wandel und Effekten von Verwertungsgesellschaften also ein Desiderat dar. Dabei wäre eine interdisziplinär aufgestellte, dezidiert sozial- und geschichtswissenschaftlich informierte und systematisch orientierte Forschungsperspektive zur Organisationsform Verwertungsgesellschaft unerlässlich, um die Gefüge der Medienindustrie von der Seite der Verwertungsstrukturen her zu betrachten. Denn Verwertungsgesellschaften sind zentrale Akteurinnen und machtvolle Interessensvertreterinnen, die rechtlich-wirtschaftliche Entwicklungen selbständig vorantreiben, dabei Eigeninteressen als Organisationen verfolgen und ein dichtes Netz reziproker Wirkungsverhältnisse mit Musik, Film, Wissenschaft, Literatur, Kunst, Fotografie und weiteren Feldern ausbilden.

Ausgehend von dieser These laden wir – der Soziologe Georg Fischer und der Musikwissenschaftler Malte Zill in Kooperation mit der GMM – zu einer interdisziplinären wissenschaftlichen Tagung in zwei Teilen ein, um Untersuchungen zu Verwertungsgesellschaften, ihren Praktiken und Organisationsformen vorzustellen und gemeinsam zu diskutieren. Ziel der Tagung ist es, sowohl generalisierbare Perspektiven auf und Aussagen über Verwertungsgesellschaften zu erarbeiten sowie spezifische Fälle und Studien einzelner Verwertungsgesellschaften zu diskutieren. Die Ergebnisse sollen Anfang 2022 in einer gemeinsamen Publikation veröffentlicht werden.

Besonders interessant erscheinen uns folgende Fragen und Themen, die sich um das Gestern, das Heute und das Morgen von Verwertungsgesellschaften drehen:

1. Verortung der Organisationsform Verwertungsgesellschaft in der Medienindustrie

  • Unter welchen Rahmenbedingungen entstanden Verwertungsgesellschaften, wie entwickelten sie sich und inwieweit sind sie miteinander vergleichbar?
  • Welche Mechanismen der Urheberrechtswahrnehmung und -verwertung nutzen Verwertungsgesellschaften? Welche technischen, rechtlichen und bürokratischen
    Mittel werden verwendet? Welche Kunstformen eignen sich besonders gut (oder besonders schlecht) zur urheberrechtlichen Wahrnehmung?
  • Welcher professionelle Hintergrund und welche Ausbildungsprofile lassen sich in den Biographien der Mitarbeiter:innen von Verwertungsgesellschaften feststellen?
  • Welche Funktionen übernehmen die tendenziell monopolistischen Verwertungs-gesellschaften im medienindustriellen Komplex und wie steht es um ihr Verhältnis zur Staatlichkeit?
  • Welche Möglichkeiten bieten Verwertungsgesellschaften als historische Archiv- und Datenquellen? Welche Konsequenzen haben Digitalisierung, Algorithmisierung und Big Data-Analysen für die Verwertungsgesellschaften und ihre Erforschung?

2. Studien zu Praktiken der Verwertungsgesellschaften

  • Wie gestalten Verwertungsgesellschaften das Binnenverhältnis zu ihren Mitgliedern? Welche Wirkungen haben Verwertungsgesellschaften auf ästhetische Produkte und künstlerische Praktiken? Nehmen Verwertungsgesellschaften über die direkte (bspw. über Stiftungen) oder indirekte (über den Verteilungsplan) finanzielle Förderung eine Wertung der ihr treuhänderisch angetragenen Rechte vor?
  • Wie lassen sich die Mitglieder von Verwertungsgesellschaften charakterisieren? Bilden sich Fraktionen, bspw. der Verlage und der Autor:innen, „E- und U-Komponist:innen“? Wie gestaltet sich der Diskurs zwischen diesen einzelnen Gruppen und wie ist Entscheidungsfindung organisiert?
  • Wie vernetzen sich Verwertungsgesellschaften untereinander sowohl national (bspw. GEMA und GVL) als auch international (bspw. multilateral in der CISAC oder bilateral über Gegenseitigkeitsverträge)?
  • Auf welche Weise versuchen Verwertungsgesellschaften auf die Entwicklung des nationalen und internationalen Urheberrechts einzuwirken?
  • Wie positionieren sich Verwertungsgesellschaften gegenüber neuen oder alternativen Rechts- oder Vergütungsmodellen wie Creative Commons-Lizenzen?

3. Verwertungsgesellschaften in gesellschaftlichen Diskursen

  • Mit welchen Selbstzuschreibungen versuchen Verwertungsgesellschaften ihre Arbeit zu legitimieren – mit welchen Fremdzuschreibungen wird ihnen diese Legitimation abgesprochen? Lassen sich rhetorische Strategien und diskursive Muster ausmachen?
  • Wie verhalten sich Verwertungsgesellschaften gegenüber ihren „Kund:innen“, den Nutzer:innen urheberrechtlich geschützter Werke und umgekehrt?
  • Wie positionieren sich Verwertungsgesellschaften in ihren PR-Kampagnen und mit welchen narrativen Mustern werden die Diskussionen über Verwertungsgesellschaften in unterschiedlichen Medien geframed?
  • Welche Informationsasymmetrien entstehen aus der Präsenz der Verwertungs-gesellschaften in den Medien und wie wirken diese auf die Diskussion um das Urheberrecht?
  • Wie beschreiben Verwertungsgesellschaften ihre eigene Geschichte? Wie werden Verwertungsgesellschaften mit historischen Entwicklungen in Verbindung gebracht?
  • Und schließlich: Wie verhalten sich Verwertungsgesellschaften während gesellschaftlichen Krisen, wie beispielsweise Weltkriegen, Wirtschaftskrisen oder Pandemien?

Einreichungen

Wir freuen uns über theoretisch wie empirisch fokussierte Beitragsvorschläge aus den Sozial-, Kultur- und Medienwissenschaften, aus der Geschichte, den Rechtswissenschaften und angrenzenden Disziplinen. Die Tagung versteht sich als interdisziplinäres Arbeitstreffen und soll Raum zur Diskussion und zur Weiterentwicklung von Ideen schaffen. Aufgrund der Corona-Pandemie fassen wir eine zweigeteilte Veranstaltung ins Auge: Für den 25. & 26.03.2021 planen wir einen Online-Workshop mit 15- bis 20-minütigen Impulsvorträgen, die auf vorab eingereichten Arbeitspapieren basieren und ausreichend Zeit zur Diskussion bieten. Die auf dieser Grundlage ausgearbeiteten Artikel möchten wir in größerem Rahmen auf einer Abschlusskonferenz am 23. & 24.09.2021 in Berlin präsentieren und diskutieren.

  • Bitte reichen Sie auf Ihrem geplanten Papier basierende Abstracts (maximal 400 Worte und Literaturangaben) sowie eine kurze biografische Notiz (ca. 100 Worte) bis zum 30. November 2020 ein unter vg.forschung@gmail.com.
  • Die Beiträge sind bis zum 10. März 2021 als Working Paper (5–10 Seiten) auszuarbeiten und werden als Diskussionsgrundlage für den Online-Workshop den Teilnehmer:innen zur Verfügung gestellt.
  • Eine anschließende Publikation ausgewählter Beiträge in einem interdisziplinären und via Open Access zugänglichen Sammelband ist in Vorbereitung.
  • Bei Fragen stehen wir gerne unter vg.forschung@gmail.com zur Verfügung.

Organisation

Dr. Georg Fischer, Soziologe mit Schwerpunkt empirische Urheberrechtsforschung und Redakteur bei iRights.info
Malte Zill, Musikwissenschaftler, promoviert zur Geschichte der Verwertungsgesellschaften im „Dritten Reich“ an der Universität Hamburg
in Kooperation mit der Gesellschaft für Musikwirtschafts- und Musikkulturforschung (GMM)

Literaturverzeichnis

Dommann, Monika (2014): Autoren und Apparate, Frankfurt/Main: S. Fischer.
Dümling, Albrecht (2003): Musik hat ihren Wert, Regensburg: ConBrio.
Fetthauer, Sophie (2007): Musikverlage im „Dritten Reich“, Hamburg: von Bockel.
Fischer, Georg (2020): Sampling in der Musikproduktion. Das Spannungsfeld zwischen Urheberrecht und Kreativität, Marburg: Büchner.
Heker, Harald; Riesenhuber, Karl (Hg.) (2018): Recht und Praxis der GEMA. Handbuch und Kommentar, Berlin: De Gruyter.
Hutter, Michael (2006): Neue Medienökonomik, München: Wilhelm Fink.
Krones, Hartmut (2014): Das Ende der „alten“ A.K.M. (März 1938), die Gründung der „neuen“ AKM (Juni 1945) und die Folgen, Wien: AKM.
Schmidt, Manuela (2005): Die Anfänge der musikalischen Tantiemenbewegung in Deutschland, Berlin: Duncker & Humblot.
Heinemann, Tobias (2017): Die Verteilungspraxis der Verwertungsgesellschaften, Tübingen: Mohr Siebeck.
Keiderling, Thomas (2008): Geist, Recht und Geld. Die VG WORT 1958–2008, Berlin: De Gruyter.
Melichar, Ferdinand (1983): Die Wahrnehmung von Urheberrechten durch Verwertungsgesellschaften: Am Beispiel der VG Wort, München: Hermann Luchterhand.
Zill, Malte (2020): 1933/1945/2012 – Konflikte zwischen „Musikverbrauchern“ und Verwertungsgesellschaften im historischen Kontext, in: Schrör, Simon; Fischer, Georg; Beaucamp, Sophie; Hondros, Konstantin (Hg.): Tipping Points. Freiheit und Restriktion im Urheberrecht, Baden-Baden: Nomos, S. 97–116.


[1] Siehe dazu die Website der Deutschen Patent- und Markenamtes DPMA, das die Verwertungsgesellschaften und die dazugehörigen -einrichtungen kontrolliert: https://www.dpma.de/dpma/wir_ueber_uns/weitere_aufgaben/verwertungsges_urheberrecht/aufsicht_verwertungsges/index.html (10.10.2020).

[2] Monika Dommann (2014) lieferte die vermutlich einzige historische Überblicksdarstellung, die systematisch auf Verwertungsgesellschaften fokussiert. In der Regel sind Verwertungsgesellschaften nur Teil größerer Rahmensetzungen, siehe bspw. Fischer (2020), Fetthauer (2007), Hutter (2006), Krones (2014), Schmidt (2005) oder Zill (2020). Gängig dagegen sind selbstreferentiell angelegte Arbeiten wie Jubiläumsschriften und organisatorische Selbstbeschreibungen, siehe Dümling (2003), Heinemann 2017, Heker/Riesenhuber (2018) oder Keiderling (2008).

Dieser CfP als PDF zum Download.

Verwertungsgesellschaften in Deutschland – Eine Übersicht

Dies ist ein Post zu meinem Forschungsblog „OpenVG“. Das Blog begleitet und dokumentiert ein Forschungsprojekt, das ich 2018/19 im Rahmen des Fellowshops „Freies Wissen“ durchführe.

7. Dezember 2018

Um mir einen grundlegenden Eindruck von der Organisationsform VG zu verschaffen, habe ich eine Übersicht deutscher VGen angelegt. Diese Liste baut auf der Übersicht des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) auf, die VGen in Deutschland zulässt und kontrolliert.

Eine Besonderheit der Organisationsform VG besteht darin, dass es sich im Grunde um monopolistische Organisationen handelt, die sich auf einen Spezialbereich kollektiver Rechtewahrnehmung konzentrieren. Dies zeigt sich im Bereich der Musik beispielsweise an der Aufteilung von Urheber- und Leistungsschutzrechten, die in Deutschland durch die GEMA bzw. GVL vorgenommen werden. Daneben gibt es die GWVR, die sich um die Wahrnehmung von Veranstaltungsrechten kümmert. Es ist daher für Kreative möglich (und in vielen Fällen auch sehr sinnvoll!), Mitglied mehrerer VGen zu sein.

Die Funktion einer VG besteht im Wesentlichen darin, die Rechte von Urheber:innen kollektiv wahrzunehmen. Das meint vor allem urheberrechtliche Schutzrechte. Produziert man also Werke im Sinne des Urheberrechts, kann man eine VG per Wahrnehmungsvertrag damit beauftragen, eine Beteiligung an einer Werknutzung zu erhalten.

Hat man beispielsweise ein Stück geschrieben, das im Radio läuft, fallen für den Sender Lizenzkosten an, die die GEMA treuhändisch eintreibt und nach Abzug eines Verwaltungsbetrags an die jeweiligen Urheber:innen wieder ausschüttet. Eine VG ist aus diesem Grund heraus immer eine Interessensgemeinschaft: Je mehr Mitglieder eine VG hat und je stringenter ihre Organisation ist, desto besser ist ihre Verhandlungsposition gegenüber den Lizenznehmer:innen (im Beispiel: Radio- und Sendeunternehmen), was wiederum den Urheber:innen zu Gute kommt.

Das ist freilich eine stark vereinfachte Darstellung. Das Aufgabenspektrum und die Struktur einer VG ist in der Regel weitaus komplizierter; gerade wegen der Verteilungsschlüssel, nach denen eine VG ausschüttet, gibt es daher regelmäßig Streit. Und wegen der monopolistischen Situation, in der die Pfründe verteilt sind, gibt es bei vielen VGen Informationsklüfte, denen die VGen mit Öffentlichkeitsarbeit versuchen entgegenzuwirken. Um beispielsweise ihre Aufgabe einem breiten Publikum zu erklären, hat die GEMA vor ein paar Jahren einen Imagefilm produziert, der auch auf den Gründungsmythos der SACEM (sog. „Zuckerwasserprozess“) Bezug nimmt.

VGen unterstehen in Deutschland allesamt dem DPMA. Ihre Arbeit können VGen in Deutschland erst aufnehmen, wenn sie die vergleichsweise hohen Hürden des DPMA-Zulassungsverfahrens erfolgreich absolviert haben. Das 2016 in Kraft getretene, neue Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) legt daher auch besondere Transparenzregelungen fest. Jede VG wird dazu verpflichtet, jährlich einen Transparenzbericht zu veröffentlichen, in dem unter anderem Einnahmen und Ausgaben dokumentiert und öffentlich einsehbar sind.

Die folgende Tabelle stellt eine Übersicht dar, in dem auch das Haushaltsvolumen der jeweiligen VGen aufgeführt ist. Die Informationen sind dem Jahresbericht 2017 des DPMA entnommen (hier S. 50/51). Noch konnte ich nicht alle Informationen recherchieren, aber ich werde sie im Laufe meiner Forschung kontinuierlich ergänzen.

Kürzel Name gegründet/ zugelassen Mitglieder Mitglieder-Info Haushaltsvolumen 2016 in EUR (Quelle: DPMA)
GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, rechtsfähiger Verein kraft Verleihung 1902 72.518 Stand: 2017, Jahrbuch S. 40 1.024.350.000
GVL Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH 1959 154.289 davon ca. 140.000 Künstler und 10.000 Tonträgerhersteller 271.733.000
VG WORT Verwertungsgesellschaft WORT, rechtsfähiger Verein kraft Verleihung 1958 550.342 Stand: 2017, Geschäftsbericht 188.275.000
VG Bild-Kunst Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, rechtsfähiger Verein kraft Verleihung 1968 56.000 Stand: unklar 70.943.000
VG Media Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Sendeunternehmen und Presseverlegern mbH 1997 35.000 Stand: unklar 43.276.000
AGICOA AGICOA Urheberrechtsschutz-Gesellschaft mbH 1981 12.944 Stand: 2012 21.315.000
VFF Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten mbH aktuell unklar „Berechtigte der VFF sind die deutschen Auftragsproduzenten sowie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF, die Werbetöchter der ARD und private Fernsehveranstalter, u.a. RTL, Sport1, VOX, RTL II und einige regionale Fernsehveranstalter.“ 19.481.000
GWFF Gesellschaft zur Wahrnehmung von Film- und Fernsehrechten mbH 1982 aktuell unklar 11.985.000
VGF Verwertungsgesellschaft für Nutzungsrechte an Filmwerken mbH 1981 aktuell unklar 6.535.000
VG Musikedition Verwertungsgesellschaft Musikedition, rechtsfähiger Verein kraft Verleihung 1966 aktuell unklar 5.812.000
GÜFA Gesellschaft zur Übernahme und Wahrnehmung von Filmaufführungsrechten mbH 1976 aktuell unklar 4.001.000
TWF Treuhandgesellschaft Werbefilm mbH 2008 aktuell unklar 848.000
C3S Cultural Commons Collecting Society SCE mit beschränkter Haftung (C3S SCE) 2018 aktuell unklar 0
GWVR Gesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten mbH 2014 aktuell unklar 0