
Berner Bahn, Aufnahme von bartlinssen1968, lizensiert unter CC BY NC 2.0
Für den 18. und 19. April wurde ich eingeladen, bei einem Workshop an der HKB, der Hochschule der Künste Bern, teilzunehmen. Der Workshop wird organisiert von dem Künstler Søren Berner und dem Soziologen Peter Tränkle. Mit Peter bin ich seit dem Studium befreundet, daher ist es für mich ein besonderes Vergnügen, auf das ich mich schon sehr freue. 🙂
Das Thema könnte kaum passender für mich sein, denn es geht um den Zusammenhang von Copyrights und Kunst. Passt also hervorragend zur Forschung, die ich im Rahmen meiner Dissertation durchführe. Aus der Ankündigung:
Kreativschaffende haben zu allen Zeiten voneinander «geborgt» und «gestohlen». «A good composer does not imitate, he steal », so Igor Stravinsky. Das erste moderne Urheberschutzgesetz («Statute of Anne» 1710) hatte das ausdrückliche Ziel, gelehrte Personen anzuregen, Bücher zu veröffentlichen und ihre Rechte als Autoren und Eigentümer der Inhalte gegenüber Verlegern, Druckern etc. zu schützen. Was als eine Motivation für die Veröffentlichung von Ideen zum Wohle der Gesellschaft begann, schützt heute vielmehr Verleger, Musik-Label und Medienkonzerne.
Wie ist die Situation in den Bildenden Künsten? Werke sind aktuell bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt. So wäre es zum Beispiel streng genommen verboten, das Lied «Happy Birthday» öffentlich zu singen, ohne dafür Lizenzgebühren an den Medienkonzern Warner/Chappell gezahlt zu haben. So wurde wohl fast jeder schon einmal unwissentlich zum Dieb — jedoch nicht auf die romantisch-heroische Art, die Stravinsky im Sinn hatte.
Wir sind bei medialen Inhalten und künstlerischen Werken mit einem spannungsreichen Widerspruch konfrontiert: Sowohl der Schutz von Urheberschaft als auch die öffentliche Zugänglichkeit erscheinen notwendig. Wird unsere Kreativität durch die Urheberrechte gefördert oder behindert? Wo liegen die problematischen Grenzen beider Tendenzen? Und in welcher Relation stehen Möglichkeiten künstlerischen Handelns zu gesetzlichen Vorgaben und Regelungen?
Mit einer kritischen künstlerischen Optik untersucht diese Toolbox die Thematik des Urheberrechts theoretisch mit Gastvorträgen und Dokumentarquellen, praktisch mit der Herstellung neuer Werke aus alten, wieder öffentlich zugänglichen, «schutzlosen» Werken.
Das mit „Happy Birthday“ hat sich mittlerweile geklärt. Laut dem SZ Magazin hat der Musikverlag Warner/Chappell seit 1988 mehr als 50 Millionen Dollar mit dem Lied „Happy Birthday“ eingenommen. Anfang 2016 wurde dann bekannt, dass der Verlag doch nicht das Copyright auf das Lied hat, weil es ursprünglich von einer Kindergärtnerin komponiert wurde (Erstveröffentlichung bereits 1893!) und bereits in den 1920er Jahren Allgemeingut war. Die Story liest sich wie ein Drehbuch eines Hollywoodfilms. Es geht um die Musikerin Rupa Marya, die erfolgreich für die Gemeinfreiheit von „Happy Birthday to you“ gekämpft hat – die Erin Brockovich des Copyrights. Oder so ähnlich… wie dem auch sei, es gibt viel zu diskutieren und ich freue mich darauf! Wenn es meine Zeit erlaubt, werde ich an dieser Stelle dann auch über den Workshop berichten.