Recht auf Remix: Kampagne auf der re:publica gestartet

Am 7. Mai hat die Digitale Gesellschaft auf der diesjährigen re:publica ihre Kampagne „Recht auf Remix“ ins Leben gerufen. Das Ziel des Projekts ist, eine breite gesellschaftliche Debatte zu den rechtlichen Barrieren für niedrigschwellige Kreativität bei digitalen Inhalten anzuschubsen, z. B. bei Mashups, Videos, Foto-Remixes, etc. Natürlich spielen die rechtlichen Rahmenbedingungen auch und gerade beim Sampling in der Musik eine entscheidende Rolle, wie vor allem die Geschichte des HipHop und Sample-Clearing in den Neunzigern zeigt. Der Publizistik Dirk von Gehlen, der auch bei „Recht auf Remix“ mitmischt, hat diese Vorgehensweise des digitalen Schöpfertums passenderweise als „kreative Kopie“ bezeichnet.

Hier ein Auszug aus der Pressemitteilung, die das Vorhaben „Recht auf Remix“ auf den Punkt bringt:

„Mit dem Internet sind Remix und andere Formen kreativer Kopie Teil des kommunikativen Alltags breiter Bevölkerungsschichten geworden. Im aktuellen Urheberrecht sind Remix und Remixkultur allerdings nicht vorgesehen. Markus Beckedahl, Vorstand des Digitale Gesellschaft e. V., sieht deshalb Handlungsbedarf: “Ein Recht auf Remix ist inzwischen eine grundlegende Voraussetzung für die Kunst- und Meinungsfreiheit in einer digitalen Gesellschaft.

Die derzeitige Rechtslage sei zum Nachteil aller Beteiligten: Wer Werke verändert und anderen zugänglich macht, riskiert abgemahnt zu werden, gleichzeitig bekommen die Urheber der verwendeten Werke keine Vergütung. Der Vorschlag des Digitale Gesellschaft e.V. sieht stattdessen ein Bündel aus drei vergüteten Kreativitätsrechten vor:

  • Das Recht, Werke bei der Nutzung zu verändern und das Ergebnis öffentlich zugänglich zu machen. (Pauschalvergütetes Transformationsnutzungsrecht – Beispiel: Hintergrundmusik im Handy-Video)
  • Das Recht, Remixes von bestehenden Werken zu erstellen und diese öffentlich zugänglich zu machen. (Pauschalvergütetes Remixrecht – Beispiel: Fake-Trailer einer Fernsehserie)
  • Das Recht, gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung, Remixes auch kommerziell zu verwerten. (Lizenzpflichtiges Remixverwertungsrecht – Beispiel: Verkauf von Musik-Mashup via iTunes)“

Hier kann man sich für die Petition eintragen. You gotta fight… for your right… to remix…

recht auf remixUnd hier erklärt Leonhard Dobusch, einer der treibenden Kräfte hinter „Recht auf Remix“, was die Kampagne erreichen will:

2 Gedanken zu „Recht auf Remix: Kampagne auf der re:publica gestartet

  1. Pingback: Interview mit “Recht auf Remix” | Jäger und Sampler

  2. Pingback: Die Geschichte des “Amen Break” – Jetzt als Exponat im Online.Museum von “Recht auf Remix” | Jäger und Sampler

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..