Das Internet ist nicht nur Hort für Katzenbildchen oder Pornografie sondern auch voll von Mashups und Remixen. Am heimeigenen Computer mal die eigenen Lieblingslieder zu neuen Medleys zusammenschustern? Heutzutage kein Problem. Oder vielleicht ein paar Beats mit Samples von Rihanna, Pink Floyd und Peter Maffay zu knackigen Mashups pimpen? Zugegeben, nicht alles was technisch machbar ist, ist musikalisch auch erträglich. Trotzdem gab es in den letzten Jahren viele aufregende und erfolgreiche Mashups. Bestes Beispiel ist das berühmt-berüchtigte »Grey Album«, für das der US-amerikanische DJ Dangermouse die Acapellaspuren von Jay-Z’s »Black Album« mit den Songs vom legendären »White Album« der Beatles kreuzte. EMI, die Plattenfirma der Beatles, suchte mit allen Mitteln die Verbreitung zu verhindern. Es änderte nichts daran: Das »Grey Album« mauserte sich von einem Geheimtipp der Szene zu einem weltweiten Erfolg. Und brachte Dangermouse gleichzeitig eine Menge Ärger ein, denn seine Tracks waren ohne Erlaubnis der Plattenfirmen ins Netz gestellt worden. Bis heute ist die Rechtslage so, dass derartige Mashups ohne Genehmigung der Rechteinhaber nicht veröffentlicht werden dürfen, geschweige denn, dass sie vom Remixer kommerziell verwertet werden können.
Was vor allem die Majorlabels der Musikindustrie als Angriff auf ihr geistiges Eigentum betrachten, könnte sich für sie mit einer ausgeklügelten Erfindung jedoch bald finanziell rentieren. Grund dafür ist ein ehrgeiziges Start-Up aus dem kanadischen Ottawa, das es sich zum Ziel gemacht hat, Sample basierte Musik wie Remixe, Mashups oder DJ-Blends auf ihrer Plattform zum Verkauf anzubieten – und das vollkommen legal! Der Clou von Legitmix besteht darin, die beschriebene Problematik des Sample-Clearings mit einem Trick zu umgehen: Statt ein Mashup, das wie unser Beispiel aus Samples von Rihanna, Pink Floyd und Peter Maffay besteht, als fertiges Produkt anzubieten, verkauft Legitmix eine Art Bauanleitung, mit der das Mashup aus den MP3’s der eigenen Musiksammlung automatisch nachgebildet wird. Als Konsument braucht man also nur noch über die benutzten Tracks zu verfügen. Alles weitere erledigt die Software.

Im Interview erklären die beiden Gründer von Legitmix, Omid MacDonald und Booker Sim, was der Anlass für die Gründung ihres Unternehmens war. Vor einigen Jahren wollte Booker eine Dokumentation über die Untergrundkultur der New Yorker HipHop-Szene auf DVD veröffentlichen. Bis auf die Lizenzierung der Hintergrundmusik war alles bereits fertig. Das Sample-Clearing stellte sich jedoch als Riesenproblem heraus, denn die einzelnen Tracks basierten mitunter auf vielen verschiedenen Samples, die alle einzeln hätten geklärt werden müssen. Neben dem obligatorischen Papierkram, der bei diesen Lizenzierungen anfällt, hätte das Procedere auch enorm viel Geld verschlungen: »Allein die Verwendung eines einzigen Tracks hätte mehrere hundert tausend Dollar gekostet,« berichtet Booker und runzelt dabei die Stirn, »weil so viele Parteien an diesem einzigen Track beteiligt waren. Das war wirklich eine herbe Niederlage.«
Letztendlich musste sich Booker für andere Hintergrundmusik entscheiden. Sein Kumpel Omid, der zu dieser Zeit schon als Software-Entwickler arbeitete, fand das Problem ziemlich ungewöhnlich. Er fragte sich, ob nicht eine technische Lösung Abhilfe schaffen könnte. »Die Technologie ermöglicht eine Menge unserer kreativen Arbeit. Auf der anderen Seite wird diese Arbeit durch das herkömmliche Rechtsmodell und die umständliche Praxis des Sample-Clearings aber wieder eingeschränkt,« kritisiert der Software-Entwickler. So schmiedeten Omid und Booker einen Plan: Sie entwickelten die Vision von einer Art iTunes für Remixe und Mashups. Über mehrere Jahre hinweg wurde an dem Algorithmus getüftelt, 2011 schließlich ging die Website legitmix.com endlich online.

Als Musiker kann man dort nun sein Mashup oder seinen Remix wie bei Bandcamp anbieten. Man muss lediglich angeben, welche Samples verwendet wurden, alles weitere erledigt das Software-Applet. Ein Remixer kann auf diesem Wege legal seine kreative Leistung verkaufen, ohne die Rechte der gesampelten Musiker anzutasten. Ganz im Gegenteil: Hat der Konsument die benötigten Lieder nicht in seiner iTunes-Bibliothek oder auf der Festplatte, kann er sie über Legitmix unkompliziert nachkaufen. Indem der Remixer den Verkauf seiner Tracks vorantreibt, hilft er indirekt also auch den gesampelten Künstlern. Die Idee ist eigentlich sehr einfach. Fast zu einfach, möchte man meinen. Ist da wirklich vorher noch niemand darauf gekommen? Die beiden smarten Kanadier lachen. »Nein, soweit wir wissen, sind wir die Ersten, die über Software einen Sample basierten Track wieder in seine Einzelteile zurückrechnen lassen und dann die Bauanleitung dazu verkaufen.«
Dass es Angebote wie Legitmix gibt, ist Zeichen für die Etablierung von Komplementärunternehmen rund um das Sampling. Seit Biz Markie und De La Soul nehmen auch und gerade Musikanwälte Einfluss darauf, welche Tracks mit welchen Samples veröffentlicht werden können, ohne juristische Probleme fürchten zu müssen. Umgekehrt haben sich auch Abmahnanwälte auf die Identifizierung und Anzeige von Gewinn versprechenden Samples verlegt. Legitmix platziert sich nun genau in dieser Nische, indem es eine Alternative zum müßigen Verfahren des Sample-Clearings anbietet.
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